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Vereidigt seit 2021

Beglaubigte Übersetzungen

Seit 2021 für Englisch und Deutsch in der Liste der vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzer des Berufungsgerichts Dijon eingetragen, erstelle ich beglaubigte Übersetzungen zwischen Französisch, Englisch und Deutsch (in beide Richtungen für jede dieser drei Sprachen), die von französischen Behörden, Gerichten, Notaren, Konsulaten und ausländischen Institutionen anerkannt werden. Jede Übersetzung trägt meinen Stempel und meine Unterschrift, die ihr amtliche Geltung verleihen.

In ganz Frankreich gültigOrtsunabhängig, auch aus dem AuslandAngebot innerhalb eines Werktags

Geografische Geltung

Überall in Frankreich, und aus dem Ausland

Die Eintragung bei einem Berufungsgericht beschränkt die Gültigkeit der Übersetzung nicht auf dessen Bezirk: Eine beim Berufungsgericht Dijon erstellte beglaubigte Übersetzung gilt im gesamten französischen Staatsgebiet, unabhängig von Ihrem Wohndepartement und unabhängig von der empfangenden Behörde. Das ist die Frage, die Privatpersonen wie Notare am häufigsten stellen, und dies ist die Antwort. Der gesamte Vorgang lässt sich ortsunabhängig abwickeln, auch aus dem Ausland.

  • Präfekturen
  • Gerichte
  • Notare
  • Konsulate
  • Universitäten
  • Ausländische Institutionen

Betroffene Dokumente

Was beglaubigt werden muss

Sobald eine französische oder ausländische Behörde eine „beglaubigte“, „offizielle“ oder „vereidigte“ Übersetzung verlangt, oder eine „von einem anerkannten Übersetzer“, ist genau das gemeint.

  • 01

    Personenstandsurkunden

    Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Familienstammbuch

  • 02

    Justiz

    Gerichtsurteile, Verfahrensakten, gerichtliche Entscheidungen

  • 03

    Studium

    Zeugnisse, Notenübersichten, Studienbescheinigungen

  • 04

    Identität

    Führerscheine, Ausweisdokumente, Reisepässe

  • 05

    Verwaltung

    Führungszeugnisse, behördliche Bescheinigungen

  • 06

    Wirtschaft und Notariat

    Verträge, Gesellschaftssatzungen, notarielle Urkunden, Vollmachten

So läuft es ab

Vier Schritte, keine Anfahrt erforderlich

Vom eingescannten Dokument bis zum gestempelten Original in Ihrem Briefkasten.

  1. 01

    Sie senden das eingescannte Dokument

    Ein scharfes Foto genügt für das Angebot. Nennen Sie das Land und die empfangende Stelle: Davon hängen etwaige zusätzliche Formalitäten ab.

  2. 02

    Sie erhalten ein verbindliches Angebot

    Innerhalb eines Werktags. Das Angebot nennt den Betrag, den Termin und gegebenenfalls die vorzusehende Apostille oder Legalisation. Danach gibt es keine Überraschungen.

  3. 03

    Ich übersetze und beglaubige

    Die Übersetzung bildet das Layout des Ausgangsdokuments nach, weist die auf dem Original vorhandenen Stempel und Unterschriften aus und trägt meinen Stempel und meine Unterschrift.

  4. 04

    Sie erhalten das Original per Post

    Ein Scan erreicht Sie sofort zur Prüfung, das unterzeichnete Original folgt per Post. Eine persönliche Übergabe ist nach Vereinbarung möglich.

Preise und Zusagen

Ein Preis pro Dokument, im Voraus bekannt

Drei Kriterien bestimmen den Preis: Umfang, Frist und Fachlichkeit. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

Preise und Zusagen
LeistungPreis
Übersetzung und Beglaubigung: Personenstandsurkunde (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), Ausweisdokument, Führerschein, Zeugnis, Führungszeugnisab 60 € (50 € netto)pro Dokument
Notenübersicht, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, behördliche BescheinigungenAuf Anfrage
Notarielle Urkunde, Gerichtsurteil, Vertrag, GesellschaftssatzungPro Wortauf Anfrage, je nach Umfang
Allgemeine Übersetzung, Transkreation, Lektorat, Post-EditingPro Wort oder nach Zeitaufwandauf Anfrage

Dieser Preis gilt nur für einseitige Dokumente. Längere Dokumente werden pro Wort abgerechnet. Die Leistungen unterliegen der französischen Mehrwertsteuer zum Normalsatz von 20 %. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer; der Nettobetrag steht für gewerbliche Kundinnen und Kunden in Klammern.

Verwendung im Ausland

Apostille und Legalisation

Für eine Verwendung im Ausland verlangen manche Länder zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder eine Legalisation der Unterschrift der Übersetzerin. Diese Formalität obliegt dem Berufungsgericht oder dem französischen Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, nicht der Übersetzerin. Nennen Sie mir bei der Angebotsanfrage das Land und die anfragende Stelle: Ich sage Ihnen, welche der beiden gilt und in welcher Reihenfolge die Schritte abzuwickeln sind.

Was meine Kundinnen und Kunden sagen

« Frau Vannier ist seit vielen Jahren für mich als Übersetzerin tätig. Sie hat viele internationale vertrauliche Vertragsdokumente und andere Texte für mein Unternehmen in Frankfurt übersetzt. Sie leistet immer hervorragende Arbeit. Sehr gerne empfehle ich Frau Vannier für sämtliche Übersetzungsarbeiten weiter. »

Klaus Peter Ochs

Ehemaliger Präsident, Intercoiffure Mondial

« I asked Silvia to provide me with certified French-English translations of some civil documents. She was very prompt and professional in her communication, and her translations were faithful, accurate and well formatted. It is a pleasure for me to recommend her services. I will be passing on her details to anybody else who needs French-English translations, certified or otherwise. »
Übersetzung lesen

Aus dem Englischen übersetzt
Ich habe Silvia um beglaubigte Übersetzungen einiger Personenstandsurkunden aus dem Französischen ins Englische gebeten. Ihre Kommunikation war sehr schnell und professionell, und ihre Übersetzungen waren getreu, genau und gut formatiert. Es ist mir eine Freude, ihre Dienste zu empfehlen. Ich werde ihre Kontaktdaten an alle weitergeben, die Übersetzungen Französisch-Englisch benötigen, ob beglaubigt oder nicht.

Edward Ashley

Google-Bewertung, Privatkunde

« Exzellenter Service. Zudem außerordentlich freundlich und reaktiv. Besten Dank. »

Sascha Kettler

Google-Bewertung, Privatkunde

« Silvia is great. Her communication was fantastic, and she provided clear pricing and excellent translations. Would 100% recommend with any of your translation needs. »
Übersetzung lesen

Aus dem Englischen übersetzt
Silvia ist großartig. Ihre Kommunikation war hervorragend, und sie hat klare Preise und ausgezeichnete Übersetzungen geliefert. Ich kann sie für alle Übersetzungsbedarfe zu 100 % empfehlen.

Heather Doolan

Google-Bewertung, Privatkundin

Häufige Fragen

Bevor Sie Ihr Dokument senden

Die übrigen Fragen finden Sie auf der Startseite.

Was ist der Unterschied zwischen einer Übersetzung und einer beglaubigten Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer Übersetzerin angefertigt, die in der Liste der vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzer eines französischen Berufungsgerichts eingetragen ist. Sie trägt deren Stempel, deren Unterschrift, das Datum und einen Vermerk über die Übereinstimmung mit dem Originaldokument, was ihr amtliche Geltung vor Behörden, Gerichten, Notaren und Konsulaten verleiht. Eine gewöhnliche Übersetzung hat diese Geltung nicht, so gut sie auch sein mag. Ich bin seit 2021 beim Berufungsgericht Dijon für Englisch und Deutsch eingetragen.

Kann ich Sie beauftragen, wenn ich nicht in Burgund wohne?

Ja. Die Eintragung bei einem Berufungsgericht beschränkt die Gültigkeit der Übersetzung nicht auf dessen Bezirk: Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer beim Berufungsgericht Dijon eingetragenen vereidigten Übersetzerin erstellt wurde, gilt im gesamten französischen Staatsgebiet, unabhängig vom Departement, in dem Sie wohnen, und unabhängig von der empfangenden Behörde. Die Arbeit erfolgt ortsunabhängig, auch aus dem Ausland: Sie senden mir das eingescannte Dokument, ich schicke Ihnen ein Angebot, und das unterzeichnete und gestempelte Original erreicht Sie anschließend per Post.

Für welche Dokumente wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt?

Personenstandsurkunden (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), Gerichtsurteile und Verfahrensakten, Zeugnisse und Notenübersichten, Führerscheine, Führungszeugnisse, Verträge, Gesellschaftssatzungen, notarielle Urkunden, Ausweisdokumente. In der Praxis geht es genau darum, sobald eine französische oder ausländische Behörde eine „beglaubigte" oder „amtliche" Übersetzung verlangt oder eine Übersetzung „durch eine vereidigte Übersetzerin".

Ist eine in Frankreich erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland gültig?

In den meisten Fällen ja, je nach Empfängerland mitunter nach einer Apostille oder einer Legalisation der Unterschrift der Übersetzerin. Diese Formalität obliegt dem Berufungsgericht oder dem Ministerium, nicht der Übersetzerin. Nennen Sie mir das Land und die anfragende Stelle, dann sage ich Ihnen, welcher zusätzliche Schritt vorzusehen ist.

Wie berechnen sich Ihre Preise?

Das Angebot beruht auf drei Kriterien: Umfang, Termin und Schwierigkeitsgrad des Fachgebiets. Abgerechnet wird je nach Art des Projekts pro Wort oder nach Zeitaufwand. Beglaubigte Übersetzungen werden pro Seite oder pro Dokument abgerechnet. Ich antworte innerhalb eines Werktags mit einem verbindlichen Angebot.

Ein Dokument zu übersetzen?

Schicken Sie mir einen Scan, und Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein verbindliches Angebot.